Reservieren Sie noch heute Ihr Fahrzeug!

Füllen Sie das untenstehende Formular aus, um Ihr Fahrzeug zu reservieren. Geben Sie alle erforderlichen Details an, um ein reibungsloses Mieterlebnis zu gewährleisten.

    FAQs

    FAQ

    Alle unsere Fahrzeuge sind Neuwagen, die fahrbereit an Sie übergeben werden.

    Es gibt keine versteckten Kosten wie Steuer, Versicherung, Verschleiß, GEZ-Gebühren oder Sonstiges. Sie müssen nur tanken.

    Keine lästigen Finanzierungsanfragen oder Leasingverträge, die Ihre Bonität beeinflussen könnten.

    Mit we car rent fahren Sie sorgenfrei und transparent.

    Die wichtigste Voraussetzung für die Anmietung eines unserer Fahrzeuge bei we car rent ist natürlich der Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis.

    Zudem benötigen Sie einen gültigen Personalausweis eines EU-Landes (auch ein Reisepass, der noch mindestens einen Monat gültig ist, wird in Verbindung mit einer Meldebescheinigung akzeptiert).

    Je nach Fahrzeugklasse ist eine Anmietung ab einem Alter von 18, 21 oder 25 Jahren möglich.

    Ob Unternehmen oder Privat spielt bei uns keine Rolle. Bonität vorausgesetzt.

    Die Laufzeit ist auf mindestens. 6 Monate festgesetzt inklusive 3.000 Freikilometer im Monat. Minderkilometer werden nicht verrechnet.

    Mehrkilometer werden mit 0,80 € inkl. MwSt. berechnet.

    Die Verträge werden immer auf die Gesamtlaufzeit abgeschlossen, diese betragen je nach Fahrzeug zwischen 6-12 Monate.

    Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag auf jemand anderes umzuschreiben bei ausreichender Bonität.

    Hierfür muss eine unverbindliche Mietanfrage mit der Wunschvorstellung gemacht werden. (z.B. Kompaktwagen, Automatik, 150 PS).

    Dann werden wir Ihnen Anhang der Angaben das passende und am schnellsten Verfügbare Fahrzeug anbieten.

    Die Fahrzeuge sind unterschiedlich verfügbar, angefangen bei 4 Werktagen bis hin zu 2 Monaten. Wenn das gewünschte Fahrzeug nicht verfügbar ist, suchen wir gemeinsam mit dem Kunden nach einer zufriedenstellenden Alternative.

    Fahrten ins Ausland sind in folgende Ländern möglich:

    Österreich, Schweiz, Italien, Spanien, Portugal, Frankreich, Kroatien, Slowenien, Slowakei, Ungarn, Polen, Belgien, Niederlande, Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland, Griechenland, Lichtenstein, Luxemburg.

    Fahrten in alle nicht hier aufgeführten Länder sind ausdrücklich untersagt. Eine vorübergehende, ununterbrochene Nutzung im Ausland darf 8 Wochen nicht überschreiten. Bei unerlaubten Fahrten ist mit einer Strafgebühr von 1.000€ zu rechnen und kann bis zur Anzeige führen.

    Teilkaskofälle sind z.B.: Steinschlag, Glasbruch, Marderschaden, Haarwildschäden, Sturm und Hagel

    Vollkaskofälle sind z.B.: eigenverschuldeter Unfallschaden, Vandalismus, Parkrempler

    Die Fahrzeuge werden vorab von uns oder unseren Lieferanten zugelassen, wodurch für alle Fahrzeuge Versicherungsschutz besteht.

    Nein, die Fahrzeuge werden auf uns zugelassen und fahrbereit an Sie übergeben.

    Wunschkennzeichen sind daher nicht möglich.

    Die Voraussetzung der Fahrer ist der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis aus einem EU-Staat. Das Mindestalter richtet sich nach der Fahrzeugkategorie.

    Sie können Ihr Auto allen Verwandten 1. Grades (Eltern, Kinder), Ihrem Ehegatten oder nicht ehelichen Lebensgefährten, sofern sie denselben Wohnsitz wie Sie haben, überlassen. Weitere Personen dürfen Ihr We Car Rent Fahrzeug nur nach vorheriger, ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung von We Car Rent fahren.

    Hierfür senden Sie uns bitte eine Kopie des Personalausweises und des Führerscheins der Person zu. Erst nach unserer Einwilligung wird die Fahrt genehmigt.

    Unsere Fahrzeuge werden immer mitder für die gesamte Mietdauer geeignete Bereifung ausgeliefert. Oftmals auch mit 8-Fach Bereifung (Winter-/Sommerbereifung), die auf Wunsch in unsrem Haus gelagert und gewechselt werden kann.

    Bei unseren Fahrzeugen liegt die Selbstbeteiligung bei der Teilkaskoversicherung bei 500 € (in Abhängigkeit vom Fahrzeug kann diese auch bei 1.000 € liegen, siehe Fahrzeugdetailseite). Die Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoversicherung liegt bei 1.000 €.

    Pro Schadensfall sind Sie verpflichtet, die in der Buchungsvereinbarung festgelegte Selbstbeteiligung für die Teil- oder Vollkaskoversicherung („Selbstbeteiligung“) zu entrichten.

    Für jedes eingehende Bußgeld, Strafe, Mautgebühr usw. wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 € erhoben.

    Sollten Sie einen Unfall oder Schaden haben, dann sind Sie über die im Mietpreis enthaltene Versicherung (Haftpflicht, Teil- und Vollkaskoversicherung) abgesichert. Jeder Unfall oder Schaden muss umgehend an Vabro-Cars gemeldet werden! Idealerweise stellen Sie uns gleich Fotos zur Verfügung. Sobald Dritte am Schaden beteiligt sind, sind Sie verpflichtet, die Polizei anzurufen und den Schaden aufnehmen zu lassen. Mit Dritten meinen wir sowohl Personen als auch Gegenstände und Autos.

    Mögliche Beispiele für Ihr Verhalten bei einem Schadensereignis: Wenn Sie zum Beispiel beim Fahren auf der Autobahn einen Steinschlag bekommen, müssen Sie Vabro-Cars informieren, jedoch nicht die Polizei. Wenn Sie aber einen Pfosten umfahren, müssen Vabro-Cars und die Polizei verständigt werden. Andernfalls wird der Vorfall als Fahrerflucht geahndet.

    Schäden sind Spuren, die den Wert eines Autos negativ beeinflussen und nur durch aufwendige Aufbereitungs- und Reparaturtechniken oder Austausch zu beheben sind, z. B. tiefe Kratzer, Lackabrieb, Löcher, Risse, Brüche, Rauchgeruch, fehlende Teile. Schäden, die unterhalb Ihrer Selbstbeteiligung liegen oder durch die Vollkaskoversicherung nicht abgedeckt sind, werden fachgerecht und so günstig wie möglich instand gesetzt und Ihnen dann berechnet.

    Gebrauchsspuren sind Spuren, die den Wert eines Autos nicht beeinflussen, für Alter und Kilometerleistung des Autos angemessen sind und durch eine normale Aufbereitung zu beheben sind, z. B. kleine Steinschläge, oberflächliche Kratzer ohne Lackabrieb (z. B. von Waschanlagen).

    Für alle während der Mietdauer entstanden Schäden muss der Mieter aufkommen, gerne kümmern wir uns nach Absprache darum.

    Für anfallende Reparaturen und nötige Inspektion haben wir unsere Partner-Werkstätte in der Umgebung. Darum müssen Sie sich bitte immer vorab per Mail an kontakt@vabro-cars.de melden, damit wir die Einzelheiten mit Ihnen besprechen können.

    We Car Rent stellt kein Ersatzfahrzeug bereit für den Fall eines Werkstattbesuches.

    Für die Übernahme wird ein Termin in Neuhausen vereinbart. Anhand eines Übernahmeprotokolls werden Zustand und Zubehör festgehalten.

    Für die Rückgabe wird 4 Wochen vor Vertragsende ein Rücknahmetermin vereinbart.

    Es ist unbedingt zu beachten, dass das Fahrzeug in einem sauberen Zustandzurückgegeben werden muss.

    Das Fahrzeug muss auf mögliche Gebrauchsspuren und Schäden geprüft werden, um Sie dabei zu unterstützen, wird ein neutraler Gutachter von uns zur Verfügung gestellt, um dies gemeinsam festzuhalten. Bei der Rückgabe müssen Sie zwingend anwesend sein, um das Rückgabeprotokoll zu unterschreiben.

    Erst durch dieses unterschriebene Protokoll ist der Vertrag offiziell beendet.
    Was sind Schäden und was sind Gebrauchsspuren erfahren Sie in den entsprechenden Unterpunkten weiter unten (Versicherung & Schäden). Wir vergleichen den Zustand des Fahrzeugs bei Übergabe und Rücknahme und informieren sie anschließend, ob und welche Aufbereitungs- oder Instandsetzungskosten auf sie zukommen.

    Bitte achten Sie bei der Rückgabe darauf, dass das Fahrzeug mit vollständigem Zubehör sowie innen und außen gereinigt zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zurückgegeben wird.